Ihre monatliche Abrechnung unterscheidet sich je nach Ihrem Stromzähler:
● Intelligentes Messsystem (iMSys / Smart Meter): Wir setzen die Viertelstunden-Börsenstrompreise gegen Ihren Viertelstundenverbrauch ab. Die Abrechnung erfolgt daher präzise in 15-Minuten-Intervallen, und intelligentes Heizen/Laden wird belohnt.
● Modernes Messgerät oder analoger Zähler: Wenn Sie keinen Smart Meter besitzen, stehen uns keine Viertelstunden-Verbrauchsdaten zur Verfügung. Damit Sie dennoch von den dynamischen Börsenpreisen profitieren und transparent abgerechnet werden, arbeiten wir in diesem Fall mit monatlichen Vorauszahlungen. Zum Vertragsbeginn erheben wir dann den berechneten monatlichen Betrag (siehe Vertragsbestätigung).
Für die Berechnung verteilen wir Ihren Verbrauch auf die einzelnen Viertelstunden anhand des anerkannten Standardlastprofils der Bundesnetzagentur und setzen diese Werte gegen die jeweils geltenden Börsenstrompreise (plus Steuern und Abgaben) ab. Daraus ergibt sich Ihr erwarteter monatlicher Preis und somit Ihre Vorauszahlung.
Wenn Sie im Kundenportal eine Zählerablesung eingeben, erhalten Sie zum Monatsende eine Rechnung. Wir stellen dann Ihre Vorauszahlung direkt mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch ab. Sie erhalten also entweder einen Guthabenbescheid oder zahlen die Differenz.
Wenn Sie keine Zählerablesung einreichen, erheben wir monatliche Vorauszahlungen. Spätestens nach 12 Monaten erhalten Sie Ihre endgültige Jahresabrechnung, in der wir die gezahlten Vorauszahlungen mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch abrechnen.